Berechnung der Rentenpunkte für NVA-Dienstzeiten in der DDR

Wie wird die Armeezeit in der NVA bei der Rente berechnet (Entgeltpunkte)?

Trotz des Ziels, bis 2025 eine vollständige Angleichung der Renten in Ost- und Westdeutschland zu erreichen, bestehen nach wie vor Unterschiede in der Rentenberechnung. Diese Unterschiede betreffen insbesondere Männer, die zwischen 1961 und 1981 ihren Wehr- oder Zivildienst geleistet haben. Für Männer aus der DDR, die in diesem Zeitraum ihren Dienst in der Nationalen Volksarmee (NVA) verrichteten, gelten spezielle Regelungen. Gemäß Paragraf 256 des Sozialgesetzbuchs VI erhalten Männer, die in Westdeutschland Wehr- oder Zivildienst geleistet haben, für jedes Kalenderjahr einen Entgeltpunkt für ihre Rente angerechnet. Hingegen greift für Männer aus der DDR, die in derselben Zeitspanne Wehrdienst bei der NVA absolviert haben, Paragraf 256a. In Paragraf 256a steht, dass für Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Personen aufgrund gesetzlicher Pflicht mehr als drei Tage Wehrdienst oder Zivildienst im Beitrittsgebiet (ehemaliges Ostdeutschland) geleistet haben, nur 0,75 Entgeltpunkte für jedes volle Kalenderjahr angerechnet werden.

Weniger Rente für NVA Dienstzeiten – Einspruch zwecklos!

Diese Unterschiede in der Rentenberechnung haben zu einem Berufungsverfahren (L 4 R 37/21 KN) vor dem Sächsischen Landessozialgericht geführt. Die Berufung des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Chemnitz vom 28. Dezember 2020 wurde abgewiesen und die Revision nicht zugelassen. Die Richter sind der Ansicht, dass die unterschiedliche Bewertung des Wehrdienstes in den alten Bundesländern gemäß § 256 Abs. 3 SGB VI nicht im Widerspruch zu Art. 3 Abs. 1 oder Abs. 3 Satz 1 GG steht. Der sachliche Grund für diese ungleiche Behandlung liegt in den in den alten Bundesländern geleisteten Beitragszahlungen für den Wehrdienst, die im Beitrittsgebiet nicht vorgesehen waren.

Zählt jeder NVA Dienst (Grenztruppen) zur Rentenberechnung?

Von der Berücksichtigung als Beschäftigungszeit sind ausgeschlossen:

  • Zeiten einer Tätigkeit als Angehöriger der Grenztruppen der DDR
  • Zeiten jeglicher Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für nationale Sicherheit (einschl. informeller/inoffizieller Mitarbeit)
  • Zeiten einer Tätigkeit, die aufgrund einer besonderen persönlichen Systemnähe übertragen worden war.

Wie wird der Wehrdienst in der NVA auf die Rente angerechnet?

Entgeltpunkte, auch bekannt als Rentenpunkte, sind eine Maßeinheit, die in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berechnung der Rentenhöhe verwendet wird. Sie werden für jeden Kalendermonat berechnet, in dem ein Versicherter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat. Die Anzahl der Entgeltpunkte hängt vom Bruttoarbeitsentgelt ab, das der Versicherte in diesem Monat erzielt hat. Je höher das Arbeitsentgelt, desto mehr Entgeltpunkte werden gutgeschrieben. Für jeden Tag im Dienst der Nationalen Volksarmee (außer den Grenztruppen) werden 0,75 Rentenpunkte angerechnet. Der Dienst in der Bundeswehr wird hingegen mit 1,0 Entgeltpunkten vergütet.


Wie hoch ist die Rente für: NVA Grundwehrdienst?

Der Grundwehrdienst in der NVA wird als „nichtberufsmäßiger Wehrdienst“ eingestuft und mit 0,75 Rentenpunkten (Entgeltpunkten) angerechnet.


Wie hoch ist die Rente für: NVA Bausoldaten?

Die Dienstzeit als Bausoldat in der NVA wird als „nichtberufsmäßiger Wehrdienst“ anerkannt und mit 0,75 Entgeltpunkten in die Rentenberechnung einbezogen.

Wie hoch ist die Rente für: NVA Berufssoldaten?

Berufssoldaten der NVA, wie Offiziere, Oberstleutnante, Generäle und Majore, erhielten ein höheres Gehalt als Grundwehrdienstleistende. Daher wurden ihnen auch mehr Entgeltpunkte, beziehungsweise Rentenpunkte, gutgeschrieben.

Wie hoch ist die Rente für: NVA Zivildienst?

In der DDR existierte bis zum Frühjahr 1990 kein verfassungsmäßig verankertes Recht auf Wehrdienstverweigerung oder einen alternativen Dienst, anders als in der Bundesrepublik Deutschland. Ab 1962 wurde der 18-monatige Wehrdienst für alle männlichen Bürger der DDR verpflichtend eingeführt. Seit 1964 konnten sie zwar den Waffendienst ablehnen, wurden jedoch dennoch als Soldaten betrachtet. Diese Männer, oft als Bau- oder Spatensoldaten bezeichnet, waren hauptsächlich mit körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten betraut.